TEILHABE

Menschen mit Behinderungen gehören mitten in die Gesellschaft. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 2009 die Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen und Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigen und somit inklusiven Zugang, zum gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

So sollen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam Lernen, Unternehmen sollen Mitarbeitende mit und ohne Behinderungen beschäftigen und es sollen überall dort wo es bisher Barrieren gegeben hat, Zugänge geschaffen werden, die Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen Teilhabe ermöglichen. 

Mitarbeitende in den Einrichtungen und Diensten des RDW – Spree-Neiße und Cottbus sehen sich in dem Zusammenhang als Assistenten und Assistentinnen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, um immer dann, wenn Teilhabe allein und aus eigenen Ressourcen heraus nicht erreicht werden kann, dabei zu unterstützen, selbstverständlich und so selbstbestimmt wie möglich teilhaben zu können.

Die Zusammenarbeit mit den Familien, Sorgeberechtigten, gerichtlich bestellten Bertreuer*innen, Sozial- und Jugendämtern, Kliniken, Fachärzten sowie Betreuungsbehörden, ist dabei selbstverständlich. Wir setzen in dem Zusammenhang auf Kontinuität, auf eine intensivere Unterstützung im Krisenfall sowie auf die sukzessive Rücknahme der Hilfe, wenn Kompetenzen der Menschen mit Behinderungen entwickelt, erweitert und gefestigt worden sind.