BERATUNG UND BEGEGNUNG

Die Arbeitsfelder in den sozialen Diensten sind in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen und in fast allen Lebensalterstufen angesiedelt. Der Anspruch an die diakonische Arbeit in diesen Feldern ist sehr hoch. Die Mitarbeitenden sind Menschen, die nicht nur durch ihre Ausbildung, sondern auch durch ich soziales Engagement den Gedanken und die Inhalte diakonischen Handelns täglich umsetzen und weiterentwickeln. Durch die vielfältige Unterstützung von ehrenamtlichen Beschäftigten können viele Angebote für hilfesuchende Menschen ergänzt und erweitert werden. Ihr Einsatz unterstützt und komplettiert die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeitenden.

Flucht / Asyl / Migration

Die Mitarbeiter in den Bereichen Flucht – Asyl – Migration übernehmen die Betreuung, Beratung und Begleitung von Geflüchteten und Asylsuchenden in jedem Alter. Seit mehr als 20 Jahren wird Flüchtlings- und Integrationsarbeit in Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße geleistet. Mit den Angeboten der Flüchtlings- und Migrationsarbeit wird ein wertvoller Beitrag zur Integration der Geflüchteten und Migranten geleistet.

DW Niederlausitz: Flucht / Asyl / Migration in Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße

 

Stadtmission

Das Konzept der Stadtmission wendet sich an Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bedroht sind. Die Stadtmission ist ein Verbund verschiedener Dienste und Einrichtungen, die Hilfen in ambulanter Form anbieten. Dabei verstehen sich die Dienste und Einrichtungen als ein Teil des Hilfenetzes der Stadt Cottbus. Die Angebote bauen aufeinander auf und stehen in engster Zusammenarbeit.

DW Niederlausitz in Cottbus

Betreuungsverein

Die Arbeit des Betreuungsvereins erfolgt auf der Grundlage der §§ 1896 ff BGB (Betreuungen) und des § 1908 f. BGB für die Querschnittsarbeit. Der Betreuungsverein informiert und berät zu den Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Vertretung für den Fall geregelt, dass die eigene Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, z.B. aufgrund von Erkrankung oder Behinderung, eingeschränkt ist. Eine Betreuungsverfügung kann genutzt werden, wenn keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann und Vorgaben für einen zukünftigen Betreuer festgelegt werden sollen. Mit einer Patientenverfügung werden Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen am Lebensende festgelegt zu einer Zeit, wo die eigene Entscheidungsfähigkeit noch besteht.

DW Niederlausitz Betreuungsverein in Cottbus

Arbeit und Beschäftigungsförderung

Die Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesrepublik für die Integration von arbeitssuchenden Frauen und Männern in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt dieser Arbeit. Neben der Unterstützung bei der Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gehört die soziale Betreuung, Begleitung und Beratung von sich in sozialen Notlagen befindlichen Frauen und Männern zum Aufgabengebiet. In Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Einrichtungen und Kirchgemeinden ist es das Ziel, arbeitssuchenden Frauen und Männern zu neuen Aufgaben innerhalb ihrer Tätigkeit zu motivieren und sie angemessen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.